Geschäftsbedingungen

Auf die schriftliche Anfrage der Agentur folgt das Angebot von Travelandfair t.o. mit einer ersten Option von 7 bis 14 Tage. Die Buchungen gelten als abgeschlossen, wenn sie von Travelandfair t.o. bestätigt sind. Die Einwilligung ist automatisch mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Seiten der Agentur verbunden. Die in der Bestätigung von Travelandfair t.o. angegebenen Serviceleistungen sind verbindlich. Eventuelle separate Vereinbarungen sind in schriftlicher Form zu treffen.

 

Die Gebühren enthalten die ausdrücklich in der Bestätigung von Travel and Fair beschriebenen Serviceleistungen. Getränke, Trinkgelder und Extras im Allgemeinen sind ausgeschlossen, außer es wurden andere Vereinbarungen getroffen, die in der Bestätigung enthalten sind. Die Preise können jederzeit eventuellen Kursschwankungen oder Kostenänderungen der Serviceleistungen angepasst werden.

 

Auf die Bestätigung von Travelandfair t.o. muss, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, die Überweisung einer Anzahlung. Die Buchung ist erst nach Erhalt dieser Anzahlung gültig.Der Restbetrag muss bei Travel and Fair gemäß der endgültigen Bestätigung unter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ eingegangen sein. Alle Bankspesen, sowohl der ausgebenden Bank als auch der deutschen Empfängerbank gehen zu Lasten der Agentur. Die Reiseunterlagen werden nach Erhalt der Restzahlung übermittelt. Falls die Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Fristen erfolgen sollte, behält sich die Travel and Fair vor, den Vertrag aufzuheben und den Schadenersatz für Nichterfüllung zu verlangen. Die Nichteinhaltung der Vertragsnormen bewirkt außerdem die automatische Anwendung der Aufhebungsbedingungen wie nach Art. 3.

 

Die Agentur hat die Möglichkeit, die Reise vor der Abfahrt kostenfrei zu annullieren, vorbehaltlich anderer Angaben, die in der endgültigen Bestätigung von Travelandfair t. (obeschriebenen Stornierungsbedingungen). hervorgehoben sind. Die Schriftform ist auf jeden Fall erforderlich.jedem Fall die Schriftform erforderlich. Bei nachträglichem Totalverzicht werden folgende Vertragsstrafen gemäss dem bei der definitiven Bestätigung zugesandten Vertrag verrechnet, ebenso bei Nichterscheinen, idem für Nichtanreise (No-Show) betragen, falls die gebuchten Einrichtungen dies verlangen. Für teilweisen Rücktritt oder Rücktritt von einzelnen Teilnehmern nach definitiver Bestätigung der Gruppe werden die von den Dienstleistern verlangten Vertragsstrafen auferlegt, zuzüglich der von Travelandfair t.o. getragenen Kosten. Für gebuchte und bestätigte, aber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen ist keinerlei Rückerstattung vorgesehen.

 

Travelandfair t.o. behält sich das Recht vor, die bestätigten Dienstleistungen sowohl vor als auch während der Reise zu ersetzen oder zu ändern, falls organisatorische Erfordernisse oder unvorhergesehene Ereignisse dies notwendig machen. In diesem Fall wird die Agentur umgehend informiert. Eventuelle Änderungen sind zulässig, wenn sie die Reise insgesamt nicht verändern (ausdrücklich Teil dieser Klausel ist der Wechsel des Hotels).

 

Travelandfair t.o. als Vermittler von Tourismusdienstleistungen übernimmt die Verantwortung, alle Teile der Reise gewissenhaft vorzubereiten, die Dienstleister sorgfältig auszuwählen und die vertraglich vereinbarten Serviceleistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Travelandfair t.o. haftet nicht für Schäden, die der Kunde selbst erleiden kann oder für Sachschäden an seinem Eigentum während der Reise. Travelandfair t.o. ist außerdem nicht verantwortlich für eventuell vom Kunden während der Reise an Personen oder Sachen verursachte Schäden.

Travelandfair t.o. übernimmt keine Haftung für eventuelle Fälle höherer Gewalt – Naturkatastrophen, Streiks, Aufstände und andere. Travelandfair t.o. behält sich das Recht vor, falls erforderlich oder aus betrieblichen Gründen, die Hotels oder andere Dienstleistungen, auch wenn diese schon bestätigt sind, durch andere derselben Kategorie oder einer höheren Kategorie in den vorgesehenen Ortschaften oder in angrenzenden Ortschaften zu ersetzen. Die ausgebliebene Einwilligung durch den Tour Operator/ Raise agentur oder seine Kunden verpflichtet Travelandfair t.o. in keiner Weise.

 

Jede ausgebliebene Vertragserfüllung muss vom Kunden während der Tour oder des Aufenthalts umgehend beanstandet werden, so dass der Begleiter von Travelandfair t.o. und/oder die Dienstleister bzw. Travelandfair t.o. selbst die Möglichkeit haben, Abhilfe zu schaffen. Die Nichterfüllungen, die Travel and Fair mitgeteilt werden, wenn es nicht mehr möglich ist, Abhilfe zu schaffen oder nach der Reise, haben nur den Wert von Meldungen. Falls Traveland fair t.o. und seine Dienstleister nicht in der Lage sein sollten, die vertraglich festgelegten Dienstleistungen zu erbringen, werden dem Tour Operator die Kosten der einzelnen, nicht erbrachten Dienstleistung zurückerstattet. Jede andere Art des Schadenersatzes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Beschwerden der Kunden müssen Travel and Fair innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Dienstleistung zukommen. Das Gepäck reist auf Risiko und Gefahr der Teilnehmer.

 

Travelandfair t.o. kann den Vertrag jederzeit aufheben und ist in diesem Fall ausschließlich zur Rückerstattung des eventuell gezahlten Betrags verpflichtet.

 

Für jegliche Streitfrage ist das Gericht von München zuständig. Travelandfair t.o. behält sich die Möglichkeit vor, sich an das für den Sitz des Tour Operators zuständige Gericht zu wenden.